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Vereinigung der Haflinger - UZB
Haflinger-Pentagon Sàrl - GmbH
Impasse des Chênes 12 · 1784 Courtepin
haflinger@dhuzb.ch · +41 26 684 20 68 · www.dhuzb.ch
: von Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH, i.v hansruedi vonlanthen

Es ist zum Haar-Oel P-Pressen!

 

⇒ Laut Tierzuchtverordnung kann nach, Leiter Fachbereich, tierische Produkte und Tierzucht, im Bundesamt für Landwirtschaft-BLW, Ch. Stricker die Dachorganisation, Haflinger-Pentagon, Sàrl-GmbH kann er, nur als Zuchtorganisation genehmigen, der Begriff: Dachorganisation ist im Wortschatz der Tierzuchtverordnung nichtexistierend, was bewirkt, dass er nicht kann, was nicht ist. Schade

⇒ Also kann die Pferderasse ⇒ Haflinger ⇐ die drei Zuchtorganisationen umfasst, die, HPT-ANACRHAI-FN, nur einzeln als Zuchtorganisation die Genehmigung als eigenständige Zuchtorganisation, staatlich Anerkannt werden.

⇒ Die Ursprungszuchtbuch-führende Organisation: ANACRHAI in der Schweiz Vertreten durch den Schweizerischen Haflinger Verband, SHV hat unbestritten die staatliche Anerkennung.

⇒ Die Ursprungszuchtbuch-führende Rassezuchtorganisation: HPT-Haflinger Pferdezuchtverband Tirol und die Ursprungszuchtbuch-führende FN Deutschland, sind auf Grund der Verordnung, in der nur eine Zuchtorganisation pro Pferderasse anerkannt werden kann, wohl oder übel, Diskriminiert, ein unhaltbarer Zustand im NAMEN vom Gesamt-Bundesrat und dem WBF Deptartementsvorsteher Guy Parmelin.

 

Es ist zum Haareraufen!

⇒ Wie Qualifiziert sich diese Widersetzliche Verhaltensart in der Praxis der ⇒ Rasse-Pferdezucht ⇐

⇒ Der Leiter, Fachbereich Pferdezucht-Verordnungsstelle ist hoch Qualifiziert im Bereich seiner Ausbildung. Im Bereich der Wesensart-Prüfung ein Versager, mit der Qualifikation ⇒ Prüfung nicht bestanden. ⇐

⇒ keine Polemik – unsachlicher Angriff, wissenschaftlicher Streit, auf Personen und Ihre Entourage, die Einführung der Wesensartsprüfung als Leiter einer im Fachbereich-Rasse-Pferdezucht tätige Autokratie ist längst überfällig.

Die Androhung einer in Aussicht gestellten Verfügung gegenüber der Dachorganisation Haflinger-Pentagon, Sàrl-GmbH, die als anfechtbare Ausführung verlangt wurde, ist so wie diese Formuliert ist, vor Bundesverwaltungsgericht nicht anwendbar. Ein Missgeschick, unglückliche Fügung?

Es ist zum Haareraufen!

Courtepin 04.11.2026 an den Leiter Fachbereich-Pferdezucht, Ch. Stricker und seine Ihm ergebene Entourage, die Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Verfasserin der Verfügung, so gewollt von Ch. Stricker BLW im Namen vom Gesamt-Bundesrat erlassen.

www.dhuzb.ch/?lang=de&page=news_content&id=264 Gedruckt am 05.11.2026

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