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Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
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Vom Zuchtbetrieb zum Dachverband!
1. Zuchtbetrieb
2. Zuchtverein, Zuchtverband, Zuchtgenossenschaft
3. Zuchtorganisation
4. Dachorganisation der Zuchtorganisationen der Rasse Haflinger, fünf Abteilungen-Sektionen
5. Dachverband der Dachorganisationen
Die Betreuung einer Rasse-Pferdezucht, zum Beispiel der Rasse «Haflinger» in der Schweiz – mit Ausnahme von Südtirol/Italien als Geburtsland der Rasse Haflinger, das vor 1918 zu Tirol-Österreich gehörte –, untersteht die Rasse dem Haflinger-Pferdezuchtverband Tirol-Österreich. Beginn einer Rasse-Pferdezucht mit Status UZB (UrsprungsZuchtBuch):
1. ⇒ Der Zuchtbetrieb erwirbt einen «Haflinger» und entschliesst sich zur Vermehrung/Zucht dieses Pferdes, der Fohlenproduktion, indem er dem für dieses Pferd zuständigen Zuchtbuch als Mitglied beitritt.
2. ⇒ Die Mitgliedschaft im Zuchtverein ist durch die Abstammung des Zuchtfohlens gegeben, z.B. Zuchtverein, Zuchtverband, Zuchtgenossenschaft.
3. ⇒ Der Zuchtverein bzw. die Zuchtgenossenschaft ist Mitglied der Zuchtorganisation; pro Rasse sind ca. 3 Zuchtorganisationen möglich
4. ⇒ Jede Zuchtorganisation ist Mitglied der Dachorganisation, indem die Zuchtorganisationen zur Dachorganisation gehört z.B. Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH.
5. ⇒ Die Dachrverband vereinigt die Dachorganisationen der Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen die Mitglied des Dachverbandes sind, der die Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen vereinigt, die ein Zuchtprogramm für die Rasse «Haflinger» erstellt haben, z.B. gültig ab 1. Januar 2021 der Haflinger-Pferdezuchtverband Tirol, A-6341 Ebbs.