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Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
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Die neue Pferdezuchtverordnung Agrarpolitik AP22+ in Kraft ab 1. Januar 2026?
Unser Verständnis dazu, wörtlich übernommen, wie vom Gesamt-Bundesrat gefordert!
Nur wenn die Anforderungen erfüllt sind, können Zuchtorganisationen – Dachorganisationen – Finanzhilfen für die Herdebuchführung und die Auswertung von Zuchtmerkmalen erhalten.
Die Anwendung der Agrarpolitik 2022 – AP22+ stellt die Zuchtprogramme ins Zentrum der Förderung. Es ist sicherzustellen, dass eine angemessene Wirkung in den Bereichen:
⇒ Wirtschaftlichkeit: die Rentabilität – die Möglichkeit, Gewinn zu erzielen.
⇒ Produktqualität: Eignung zur Verwendung in Sport- oder Freizeit-Disziplinen.
⇒ Tiergesundheit: genomische Auswertung und Anforderung der Verhaltensart als Pferd, sowie Platz für natürliches Verhalten zum Tierwohl.
⇒ Ressourceneffizienz: Geldmittel optimal nutzen! Speziell Bundesfördergeld.
⇒ Umweltwirkung: Pferde sind unentbehrlich als Partner im Sport- und Freizeit-Wirkungskreis.
Der Begriff „Zuchtprogramm":
Die unter die Lupe genommenen Zuchtprogramme werden von Zuchtorganisationen verwaltet, wie es die Pferdezuchtverordnung vorsieht. Diese Anforderungen werden jedoch von keiner Rassezuchtorganisation erfüllt.
Zuchtprogramme werden von den UZB (Ursprungs Zucht Buch) führenden Organisationen erstellt.
Es ist deshalb klar, dass die Anforderungen an sogenannte «anerkannte Zuchtorganisationen» vom verantwortlichen Leiter Dr. C. Stricker, Fachbereich Pferdezucht, nach seiner Meinung – seinem Fachverständnis – seiner Sittenlehre gehandhabt werden.
Die schweizerische «Haflinger»-Pferdezucht: