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Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
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Regulatorischer Widerspruch – Christian Stricker, BLW
Christian Stricker, Fachbereichsleiter tierische Produkte und Tierzucht, verweigert mit fadenscheiniger – schäbiger Begründung die Genehmigung zur Ausübung der Pferdezucht nach den Weisungen über die Tierzucht-/Pferdezuchtverordnung, gültig ab 1. Januar 2026.
Die totalrevidierte Tierzuchtverordnung als Erneuerung [zur] Regenerierung misslingt
⇒ auf Grund der regulatorischen Widersprüchlichkeiten.
Regulatorischer Widerspruch! (⊛Begriff 1)
⇒ Im BLW – Bundesamt für Landwirtschaft – herrscht «Chaot»*: Christian Stricker als Fachbereichsleiter, tierische Produkte und Tierzucht, auf Lebzeiten.
Chaot = der die bestehende Geschäfts-/Gesellschaftsordnung…
* Wörterbuchdefinition: «Chaot, der die bestehende Gesellschaftsordnung durch Gewaltaktionen zu zerstören versucht: ugs. für sprunghafter Mensch, Wirrkopf».
⇒ Ein regulatorischer Widerspruch liegt vor, wenn zwei Rechtsgrundlagen, z.B. die abgelöste Tierzuchtverordnung aus dem Jahr 2012 und die neu in Kraft gesetzte Verordnung vom 1. Januar 2026, gleichzeitig Geltung für denselben Sachverhalt beanspruchen, obschon sie sich inhaltlich widersprechen – gegenseitig ausschliessen.
⇒ Eine einheitliche, rechtskonforme Anwendung wird dadurch verunmöglicht!
⇒ Im vorliegenden Fall verlangt Herr Stricker zur Anerkennung als Zuchtorganisation weiterhin die Gesuchstellung nach der Verordnung über die Tierzucht vom 31. Oktober 2012 (SR 916.310), während seit dem 1. Januar 2026 – auf Grund der total revidierten Pferdezuchtverordnung, Agrarpolitik AP22+ – die Fassung der Tierzuchtverordnung 2026 in Kraft ist.
⇒ Zwei Regelwerke mit unterschiedlichem Inhalt werden gleichzeitig als massgebend behandelt – das ist der Widerspruch, den Herr Stricker praktiziert: Er verweigert die Anerkennung, verlangt diese aber im Wissen, dass kein Gesuchsteller diese Forderung erfüllen kann. «Link: Gesuch um Anerkennung…»
⇒ Rechtlich relevant sind dabei zwei Grundsätze: die Regel «lex posterior derogat legi priori» – das jüngere Recht geht dem älteren Recht vor – sowie das Legalitätsprinzip nach Art. 5 der Bundesverfassung, wonach eine Behörde ihr Handeln auf die aktuell geltende Rechtsgrundlage zu stützen hat
⇒ Nicht auf eine durch neues Recht überholte Fassung.
⇒ Korruptionsverdächtiges Handeln zeigt sich auch im Verhalten, in der Anwendung und im Umsetzungswillen zur Vorgabe der Verordnung AP22+ durch das BLW.
⇒ Für Herrn Stricker gibt es keine Dachorganisation der drei Zuchtorganisationen innerhalb der drei Haflinger-Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen. (⊛Begriff 2)
⇒ Keine Abteilungen-Sektionen: Die Rasse «Certificate of Origin» sind für Herrn Stricker [blosse] Abstammungspapiere. (⊛Begriff 3)
⇒ Die offene Zuchtbuchführung der Ursprungsorganisationen A.N.A.C.R.HA.I. und FN gegenüber der geschlossenen Zuchtbuchführung HPT schliesst eine gegenseitige Eintragung der Zuchttiere aus.
⇒ Die Universal Equine Life Number 756-018, vergeben von der Tierverkehrsdatenbank/Identitas AG, ist keine korrekte Lebensnummer, welche die Herkunft und Zugehörigkeit zum Herdebuch aufweist – wie sie durch die Erkennung der alphanumerischen UHLN (Univesel Haflinger Lebens Nummer) im System UELN (Univeral Equine Live Number) bestätigt wird. (⊛Begriff 4)
⇒ Die Heimtierdeklaration gegenüber der Nutztierdeklaration existiert nur im Wortschatz der Erfindung von Niklaus Neuenschwander in der Schweiz, sonst nirgends in der Welt. Eine grüne Etikette zur Verhinderung der Fohlenschlachtung im ersten Lebensjahr hätte denselben Effekt wie die gelbe Etikette als Heimtier, welches ein Fohlen nie sein kann. (⊛Begriff 5)
⇒ Die Nicht-Anwendung – die Umsetzungsverhinderung der Tierzuchtverordnung 2026 durch Christian Stricker und seine Entourage – wirft die Frage der Zuständigkeit über die Verordnungsgewalt und deren Umsetzung auf. (⊛Begriff 6)
⇒ Ein «so weiter wie bisher», übernommen in Anwendung der uneindeutigen Interpretationstheorie «Regulatorischer Widerspruch» (Begriff 7), bedingt die Klärung durch den Departementsvorsteher Guy Parmelin und den Gesamt-Bundesrat.
1. Regulatorischer Widerspruch
2. Dachorganisation
3. Certificate of Origin
4. UHLN – UELN
5. Heimtierdeklaration
6. Verordnungsgewalt und deren Umsetzung
7. Interpretationstheorie zweideutig – «Regulatorischer Widerspruch»: ein Weiter-so-wie-bisher, von gestern.
Die ewig Gestrigen [und] Besserwisser.
Begriff 2 – Reihenfolge der Begriffe bis zur Dachorganisation und darüber: vom Züchter zum Zuchtverband, zur Zuchtorganisation, zur Dachorganisation, zum Dachverband – ist in die TZV (Tier Zucht Verordnung) 2026 aufzunehmen.
Die Zuchtorganisation [als Rechtsunternehmen] mit mehreren Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen einer Rasse – z.B. Haflinger – hat die Möglichkeit, in 5 Abteilungen-Sektionen die Fohlen zur jeweils zugehörigen Zucht-Register-/Stutbuch-Eintragung anzumelden.
Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH
i.v. hansruedi vonlanthen