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UELN: TVD oder Pferdezucht-Dachorganisationen? wer ist zuständig?

 

Die Frage: Wie machen wir dem TVD und dem BLW verständlich, dass die TVD keine UELN-Lebensnummern vergeben darf – weil die TVD ein nationales Register für Nutztiere im Allgemeinen ist, nicht ein spezifisches Register für Equiden, und weil einzig die Pferde-Dachorganisationen befugt sind, UELN zu vergeben?

Der Kernpunkt

Die TVD (Tierverkehrsdatenbank) wurde geschaffen, um Tierbewegungen zu verfolgen – für alle Nutztierarten gleichermassen: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und eben auch Equiden. Ihre Rechtsgrundlage ist die Tierseuchengesetzgebung. Ihr Zweck ist die Bekämpfung von Tierseuchen und die Rückverfolgbarkeit von Bewegungen – nicht die Zucht.

Die UELN-Lebensnummer hat einen anderen Ursprung und einen anderen Zweck. Sie ist in der Verordnung (EU) 2016/1012 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 geregelt und besteht aus drei Teilen: dem Ländercode (756 für die Schweiz), einem Organisationscode, der die ausstellende Organisation identifiziert, und einer laufenden Tiernummer. Entscheidend ist der zweite Teil: Dieser Organisationscode identifiziert immer die Organisation, die das Pferd zum ersten Mal registriert und das Certificate of Origin ausstellt – also die Zuchtorganisation (im Falle des Haflingers z.B. Code 016). Das bestätigt auch die offizielle UELN-Stelle selbst: die UELN-Adresse verweist auf das Register, das ein Pferd erstmals einträgt, nicht auf ein allgemeines Bewegungsregister.

Die TVD ist keine Zuchtorganisation, kein Ursprungszuchtbuch und keine „Passport Issuing Organisation“ im Sinne dieser Verordnung. Sie hat keine zootechnische Funktion. Damit fehlt ihr die Rechtsgrundlage, UELN-Nummern zu vergeben oder Organisationscodes zu beanspruchen – diese Zuständigkeit liegt einzig bei der Zuchtorganisation bzw. deren Rasse-Dachorganisation.

Wie machen wir das dem TVD/BLW verständlich?

1. Die Unterscheidung explizit benennen: „Tierverkehrsregister“ (Rückverfolgbarkeit, alle Tierarten, Tierseuchenrecht) versus „Zuchtregister“ (Abstammung, rasse-spezifisch, Zuchtrecht). Zwei verschiedene Rechtsgrundlagen, zwei verschiedene Zwecke, zwei verschiedene Zuständigkeiten.

2. Dem BLW/TVD schriftlich die Frage stellen, auf welche konkrete Rechtsgrundlage sie sich stützen, um UELN-Organisationscodes zu vergeben. Eine solche Grundlage existiert für die TVD nicht – das lässt sich schwer bestreiten, wenn man explizit danach fragt.

3. Als Beleg die offizielle UELN Code Database (ueln.net) heranziehen: Dort lässt sich prüfen, welche Organisationen unter dem Ländercode 756 tatsächlich als Inhaberin eines Organisationscodes eingetragen sind. Stehen dort die Zuchtorganisationen (z.B. 016 Haflinger, 013 Freiberger, 003 Warmblut) und nicht die TVD (756-018 + 9 weiteren Zahlen die nur TVD interne Bedeutung haben), ist dies ein direkter, kaum widerlegbarer Nachweis.

Fazit

Die TVD (Tier Verkehrs Datenbank) verwaltet die Tierbewegung, nicht die Abstammung. Die Vergabe der UELN ist eine zootechnische Aufgabe der Zuchtorganisation bzw. der Rasse-Dachorganisation, die das «Certificate of Origin» ausstellt. Solange die TVD keine gültige Rechtsgrundlage für die UELN-Vergabe nennen kann, handelt sie ausserhalb ihrer Zuständigkeit.


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