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L'associazione |
Hansruedi Vonlanthen
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Die Dachorganisation über den Zuchtorganisationen der Rasse
=> Jede Abteilung-Sektion einer Pferderasse ist eine Zuchtorganisation innerhalb der Rasse-Dachorganisation.
=> Eine Rasse-Dachorganisation umfasst die Herkunft und Zugehörigkeit zur selbständigen Zuchtorganisation innerhalb der Rasse-Abteilungen-Sektionen durch die Vergabe der => Certificate of Origin <= und einer Rasse-Lebensnummer der in diesem Land geborenen Rassefohlen.
=> Die Rasse-Lebensnummer UHLN ist nach dem internationalen UELN-System aufgebaut und besteht aus fünf Blöcken (3 + 3 + 3 + 4 + 2 = 15 Zeichen). z. B. beanspruchen die Pferderassen „Haflinger“, „Freiberger“ und Warmblut in der Lebensnummer der Rasse:
Block 1 — drei Ziffern als Herkunftsland. (Ref.: ISO-3166-1-numerisch Kodierliste – Wikipedia)
Block 2 — drei Ziffern zur Rassezugehörigkeit. (Haflinger, Freiberger, Warmblut…)
Block 3 — drei Buchstaben zur Einsicht der zuchtbuchführenden Organisation. (Alphanumerisch)
Block 4 — vier Ziffern als laufende Zahl der registrierten Fohlen pro Land und Rasse.
Block 5 — zwei Ziffern für das Geburtsjahr
der Erst-Registration, System UELN.
Die Dachorganisationen der Zuchtorganisationen sind die urteilsfähigen Herausgeber der Herkunfts-Zugehörigkeit, der «Certificate of Origin», und die Vergabestelle der Lebensnummern UHLN — System UELN. Also genau das, was die Tierverkehrs-Datenbank TVD für Equiden mit der N° 756-018 nicht leisten kann.
=> Die Bezeichnung Dachorganisation überwacht die Zuchtorganisationen und deren Abteilungen-Sektionen und gibt dem Aufzuchtbetrieb die Möglichkeit, für sein 3-jähriges Fohlen die Zuchtbucheintragung bei derjenigen Zuchtorganisation vorzunehmen, von der die Eltern abstammen.
=> Ein geschlossenes Herdebuch und ein offenes Zuchtbuch folgen unterschiedlichen Regeln. Gerade deshalb braucht es eine Dachorganisation, welche die geschlossenen und die offenen Varianten der drei Ursprungszuchtbücher koordiniert und ihre Herkunft in der Lebensnummer korrekt abbildet.
=> Die zuständige Landesbehörde hat die Ablehnung einer Dachorganisation in der Pferdezuchtverordnung zu verantworten.
=> Die Zuchtorganisation als alleinige Vertreterin einer Pferderasse ist unhaltbar. Deshalb muss die Bezeichnung Dachorganisation als Rassevertreterin die blosse Zuchtorganisation ablösen.
=> Verantwortlich für die Aufnahme der Bezeichnung Dachorganisation der Pferdezuchtorganisationen in die Verordnung ist der Gesamt-Bundesrat, der die Totalrevidierte Pferdezuchtverordnung erlassen hat.
Nach Angabe seines Fachbereichsleiters im Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Ch. Stricker, wird diese Bezeichnung jedoch als „in der Pferdezuchtverordnung nicht lesbar“ und deshalb als „nicht existent“ abgelehnt!