DE | FR | IT | EN

« News

Courtepin, 18. Februar 2026 — Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH, i.V. Hansruedi Vonlanthen


Das WBF öffnet die Tür — wir treten ein

Das Generalsekretariat des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat unsere formelle Einsprache vom 17. Dezember 2025 mit Schreiben vom 12. Februar 2026 beantwortet. Wir nehmen die Antwort zur Kenntnis — und ziehen unsere Konsequenzen.


Die Chronologie

29. Oktober 2025
Der Bundesrat verabschiedet die totalrevidierte Tierzuchtverordnung (TZV). Die Exklusivförderung des Freibergers wird festgeschrieben.

9. Dezember 2025
Das BLW weist unsere Anliegen zur Anerkennung als Dachorganisation und zur EU-konformen Behandlung unserer Zuchtprogramme ab.

17. Dezember 2025
Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH reicht formelle Einsprache gegen Verfahrensmängel direkt an Bundesrat Parmelin und das Generalsekretariat WBF ein.

12. Februar 2026
Antwort des GS-WBF: Keine Verfahrensmängel, kein Interessenkonflikt, Freiberger-Förderung rechtmässig. Unsere Kernfrage bleibt unbeantwortet.

18. Februar 2026
Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH antwortet — und kündigt konkrete Schritte an.


Was das WBF sagt — und was es verschweigt

Das WBF legt ausführlich dar, dass das Verfahren der Totalrevision ordnungsgemäss abgelaufen sei. Das mag formal stimmen.

Was das WBF jedoch mit keinem Wort beantwortet: Weshalb wird die Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH als Dachorganisation der drei internationalen Ursprungszuchtbücher (UZB) anders behandelt als der SHV — der strukturell exakt dieselbe Funktion erfüllt, jedoch lediglich ein einziges UZB vertritt?

Diese Frage ist das Herzstück unserer Einsprache. Sie wurde nicht beantwortet. Das ist kein Versehen — es ist eine Entscheidung.


Die «Androhung» — wir nehmen sie beim Wort

In ihrem Schreiben vom 12. Februar 2026 hält das GS-WBF fest:

«Der Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass — falls das BLW gestützt auf die totalrevidierte TZV eine Sie oder die Haflinger-Pentagon GmbH betreffende Verfügung erlassen sollte — Ihnen die Möglichkeit offenstehen würde, dagegen Beschwerde zu erheben.»

— GS-WBF, Luc Gonin, 12. Februar 2026

Mit diesem Satz öffnet das WBF selbst die Tür, die uns bisher verschlossen blieb: den Rechtsweg via Verfügung. Wir fordern das BLW auf, diese Verfügung zu erlassen. Wir sind bereit.


Unsere Stellungnahme vom 18. Februar 2026

Wir haben dem Generalsekretariat WBF heute unsere formelle Stellungnahme übermittelt. Darin halten wir fest:

Erstens: Die im Namen von Bundespräsident Parmelin verfasste Antwort hat ihn mit Sicherheit nie erreicht. Die Legislative entscheidet über Gesetze — die Exekutive sorgt dafür, dass sie umgesetzt werden und umgesetzt werden können.

Zweitens: Wir fordern das BLW auf, die angekündigte Verfügung zu erlassen. Wir sind bereit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Drittens: Die Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH übernimmt die Funktion der anerkannten Rassevertretung des Haflingers in der Schweiz — auf der Grundlage der EU-Verordnung 2016/1012, die in der Schweiz anzuwenden ist.


Was als nächstes kommt

Politisch: Direktes Schreiben an das Kabinett von Bundespräsident Guy Parmelin — persönlich, nicht via BLW.

Parlamentarisch: Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats und Geschäftsprüfungskommission (GPK) erhalten Kopie zur Kenntnis.

Rechtlich: Vorbereitung Beschwerde Bundesverwaltungsgericht (BVGer) — sobald die Verfügung des BLW vorliegt.


Wir handeln nicht aus Empörung, sondern aus Überzeugung. Die Haflinger-Zucht in der Schweiz verdient eine Vertretung, die den internationalen Standards entspricht. Diese Vertretung sind wir.


Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH — Dachorganisation der drei internationalen Ursprungszuchtbücher HPT/Tirol, A.N.A.C.R.Ha.I./Südtirol und FN/Deutschland — Impasse des Chênes 12 — 1784 Courtepin — haflinger@dhuzb.ch


« News