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Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
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Mi. 08.04.2026, i.V. hansruedi vonlanthen
Die Rasse-Pferdezucht in der Schweiz im Zustand der Ewiggestrigen.
→ Der Amtsvorsteher, der Hardesvogt, der Rassepferdezucht im Bundesamt BLW, Fachbereich Pferdezuchtverordnung, C. Stricker befindet sich in Handelsstarre Starrsuchthaltung-Katalepsie.
→ Dies verleitet Ihn zur Annahme dass seine Auslegung der Pferdezuchtverordnung, unterstützt von seiner Entourage und der Inanspruchnahme er sei die Vertretung im NAMEN der Legislative als Gesetzgebende und der Exekutive die Ausführende Staatsgewalt – die Begriffsbestimmung zu definieren.
→ Die Nomination der Haflinger-Rassepferdezuchtvertretung durch den Schweizerischen Haflinger Verband SHV ist auf Grund seiner Tätigkeit – die Zuchtorganisation den Ursprungszuchtbuch-führenden Organisation – A.N.A.C.R.Ha.I. mit offenem Herdebuch als ungenügend.
→ Die Dachorganisation, die Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH ist statutarisch mit dem Zuchtprogramm des Haflinger Pferdezuchtverband Tirol, HPT Nachweislich für drei UZB Organisationen und 5 Abteilungen-Sektionen die Vertretung der Haflingerpferderasse.
→ Die Machtposition und die Art und Weise wie Pferdezucht zu betreiben sei, ist in der Kompetenz der Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen zu belassen.
→ Die Übertragung der Staatlichen Kompetenz durch Staatlich nominierte „Experten“ ist längst, spätestens seit 1998 also vor bald 30 Jahren Vergangenheit!
→ Die Ewiggestrigen, die Profiteure zur Erhaltung der Staatskarosse gegen die offenbar kein Kraut gewachsen ist, wird angehalten den verursachten Betriebsschaden mit den Schadenersatz-Rechnungen zu begleichen.
→ Die Haflinger-Pentagon Sàrl-GmbH, die Dachorganisation der Haflinger Pferdezuchtorganisationen ausserhalb der Ursprungszuchtbuch-führenden Organisationen: HPT – A.N.A.C.R.Ha.I. – FN, hat zum Ziel die Rassepferdezucht „Haflinger“ in seiner Vielfalt zu belasse und mit der Zuchtverbands Ordnung, ZVO die Herkunft und die Zugehörigkeit zur Abteilung-Sektion mit dem Certificate of Origin und der alphanumerischen UELN als Lebensnummer der Fohlen weltweit lesbar und der Digitalen Datenbank die Rassezugehörigkeit zum geschlossenen oder zum offenen Herdebuch zu bestätigen.
→ Die Verweigerung der ZVO, Zuchtverbandsordnung durch das BLW, nach Zuchtprogramm HPT und die Behauptung wie diese zur Rechtfertigung der Rechthaberei von Christian Stricker vorgebracht worden ist, entspricht nicht ein einziges Mal den Tatsachen.
→ Seine Behauptung, eine Pferderasse die nach 1949 entstanden ist könne nicht als Schweizerzucht anerkannt werden! IST FALSCH!
→ Die Certificate of Origin seien Abstammungspapiere! IST FALSCH!
→ Die alphanumerische Lebens-Nummer UELN seien ab 2011 von der Identitas AG mit der Nummer 756018 rechtmässig den Zuchtorganisationen entnommen-ersetzt worden – IST FALSCH!
→ Die Totalrevidierte Pferdezucht Verordnung vom 1. Januar 2026 entspreche der Internationalen von der EU erlassenen Vorgabe – IST FALSCH!
→ Die Anerkennung als Rassezucht Dachorganisation sei nach Gesuch um Anerkennung als Organisation beim BLW einzureichen, ist falsch.
→ Die bis heute verwendete Korrespondenz entbehrt der Pferdefachkundigen Kompetenz – Urteilsfähigkeit im Zusammenhang der Komplexität des Begriffszustandes über die Pferdezucht-materie im Bundesamt BLW.
→ Das Fehlen einer Tierzucht-Behörde, Tierzuchtrat in der Schweiz ist bedauerlich, müsste aber so schnell wie möglich realisiert werden.
Siehe die Beilage: Das Labyrinth der Zuständigkeiten vom 15.01.2022.
https://www.dhuzb.ch/images/news/20220115_Zuchtprogramm_des_Haflinger_Pferdezuchtverbandes_Tirol.pdf